| Hier
finden Sie Antworten zu immer wieder auftretenden Fragen und Problemen.
Vielleicht können wir Ihnen auf diesem Weg schnell und unkompliziert
helfen.
In
welchen Zeiträumen muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Aufgrund erheblicher Steuerausfälle muss ab dem Jahr 2002 im Jahr der
Unternehmensgründung und im folgenden Kalenderjahr unabhängig von
der Höhe der Umsätze monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben
werden (§ 18 Abs. 2 S. 3 UstG). Danach ist je nach Höhe der Umsatzsteuerjahresschuld
eine monatliche (Jahresschuld > 6.136 Euro), vierteljährliche (Jahresschuld
zwischen 512 und 6.136 Euro) oder jährliche (Jahresschuld < 512 Euro)
Abgabe erforderlich (§ 18 Abs. 2 S. 1+2 UstG).
Muss
ich bilanzieren?
Bei Gewerbetreibenden muss ab 1.1.07 nach § 141 AO eine Bilanz erstellt werden,
wenn der Gewinn > 50.000,00 € oder der Umsatz > 500.000,00 € ist.
Für die im § 18 EstG genannten Freiberufler (z.B. Ärzte) kann
unabhängig von Gewinn und Umsatz eine Einnahmen-Überschussrechnung
erstellt werden.
Bei einer Einnahmen-Überschussrechnung muss ab dem Jahr 2005 noch ein zusätzliches
Formular (Anlage EÜR) ausgefüllt werde, wenn die Grenze des Kleinunternehmers
(17.500 € Jahresumsatz) überschritten wird.
Welche
Unterlagen muss ich zur Einkommensteuererklärung mitbringen?
Aufgrund
der Komplexität des Steuerrechts kann die nachfolgende Aufzählung nicht
vollständig sein. Einige steuerlich relevante Sachverhalte ergeben
sich erst in einem persönlichen Gespräch.
Allgemeines:
- Familienstand, Kinder, Bankverbindung
- Steuerbescheid vom Vorjahr
- Spendenbescheinigungen (bis 100 € ist der Bankbeleg ausreichend)
- Steuerberatungskosten
- Krankheitskosten
- Versicherungen (Kranken-, Haftpflicht-, Unfall-, Lebensversicherung)
Arbeitnehmer:
- Lohnsteuerbescheinigung, Bescheinigung des Arbeitsamtes und der
Krankenkassen bei Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Mutterschafts-
oder Krankengeld).
- Belege über Gewerkschaftsbeiträge, Fachliteratur, Fortbildungs- und Bewerbungskosten
sowie nicht erstattete Dienstreisekosten.
Vermieter:
- Mietvertrag
- Kaufvertrag
- Darlehensauszüge über Schuldzinsen
- Verwaltungskostenabrechnung bei einer Hausverwaltung
- Nebenkostenabrechnung mit dem Mieter
- Belege über Renovierungs- und Instandhaltungskosten
- Hausversicherungen, Grundsteuer
Kapitalanleger:
Falls die Kapitaleinkünfte ab 1.1.07 über 750,00 € (bzw. 1.500,00 € bei Verheirateten)
liegen oder Zinsabschlagsteuer einbehalten wurde, ist eine Anlage KAP
auszufüllen.
An Unterlagen werden Originalsteuerbescheinigungen der Banken, Erträgnisaufstellungen
sowie Zinsbelege benötigt.
|