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| Zur Festlegung unseres Honorars bei der Hilfeleistung in Steuersachen sind wir gesetzlich an die Steuerberatergebührenverordnung gebunden, die für einzelne Leistungen entsprechende Honorare definiert. Die Gebührenverordnung setzt den Rahmen, innerhalb dessen der Steuerberater Honorar und Gebühren nach Umfang und Schwierigkeit des jeweiligen Falles bemessen muss. Grundsätzlich liegen
unsere Honorare im unteren bis mittleren Bereich des Gebührenrahmens. Aufgrund
der heterogenen Dienstleistung Steuerberatung sollte jedoch der Preis,
anders als beispielsweise bei einem Telefonnetz- oder Stromanbieter, nicht
die Hauptrolle spielen. Gemäß
§ 21 Abs. 1 S. 4 StBGebV kann die Erstberatungsgebühr auf Folgetätigkeiten
angerechnet werden. Nehmen
Sie bei konkreten Anfragen bitte Kontakt zu uns auf.
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