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Qualifizierte Zusatzangebote für Sie

Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung

Wir bringen unseren Mandanten eine hohe Wertschätzung entgegen und pflegen gute partnerschaftliche Beziehungen. Auch deshalb haben wir unser Angebot über die klassischen Leistungen eines Steuerberatungsbüros hinaus erweitert und bieten unseren Mandanten zukunftsorientierte Fachberatung in diesen Spezialgebieten.

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Unternehmensnachfolge

Im Rahmen einer Unternehmensnachfolge sind verschiedene Aspekte einvernehmlich zu regeln. Wie sieht es aus mit der Unternehmenskontinuität? Findet sich ein Nachfolger aus den Reihen der Familie oder kommt eine familienexterne Gestaltung infrage? Ganz gleich, wie die Nachfolgelösung aussieht, geht es auch immer darum, den Familienfrieden zu erhalten und mit einer fairen Lüsung für alle Beteiligten einen Streit innerhalb der Familie zu vermeiden.

Ein wesentlicher Faktor ist die wirtschaftliche Absicherung des Übertragenden selbst. Und nicht zuletzt ist ein Blick darauf zu richten, wie Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sich vermeiden oder zumindest minimieren lassen.

Für die einer guten Beratung folgenden Vertragsgestaltung kann die Kanzlei Schlegel auf ein kompetentes Netzwerk von Juristen und Notaren zugreifen. Sie erhalten auf Wunsch eine komplette und schlüssige Lösung aus einer Hand.

Testamentsvollstreckung

Auch in Sachen Testamentsvollstreckung können wir Ihnen eine verlässliche Partnerschaft anbieten. In der Regel bestimmt der Erblasser eine vertrauenswürdige, diskrete Person, die seinen letzten Willen durchsetzt. Der Einsatz einer erfahrenen, aber neutralen Person kann Auseinandersetzungen und Streit unter den Erben vermeiden, indem die Auslegung und Ausführung des letzten Willens eindeutig durchgeführt wird. Sinnvoll ist die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers insbesondere bei minderjährigen Erben, bei einer Vielzahl von Erben sowie bei einem konfliktträchtigen Nachlass.

Der Steuerberater hat häufig nicht nur Einblick in die wirtschaftlichen, sondern auch in die persönlichen Verhältnisse des Erblassers. Aus diesem guten Grund ist er für diese verantwortungsvolle Aufgabe prädestiniert. Des Weiteren spricht dafür, dass der bestellte Testamentsvollstrecker auch für die Erbschaftssteuer haftet.

Unsere Kanzlei verfügt über ein funktionierendes Netzwerk an Experten, darunter Notare, Immobiliengutachter und weitere Sachverständige, sodass wir alle relevanten Bereiche rund um die Testamentsvollstreckung abdecken.

klassische Steuerberatungsleistungen