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Steuerinformationen für Juli 2026

Das Bundesfinanzministerium hat einen Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026 veröffentlicht. Der 151 Seiten umfassende Entwurf enthält u. a. Ausführungen zur Neuregelung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft und zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück.

Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

  • Übernimmt der Verkäufer einer Mietimmobilie Aufwendungen, die durch den Verkauf veranlasst sind, dienen diese Aufwendungen nicht mehr der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Bremen ist damit kein Werbungskostenabzug zulässig.
  • Nutzen Selbstständige ein häusliches Arbeitszimmer, müssen sie die gesetzliche Aufzeichnungspflicht für die Aufwendungen beachten. Ein Verstoß führt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nämlich dazu, dass die Aufwendungen grundsätzlich nicht abzugsfähig sind.
  • Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden: Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen sind in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt und ihm bei dessen Nutzung keine Fahrtkosten entstanden wären.

Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Juli 2026. Viel Spaß beim Lesen!

Zur kompletten Ausgabe >>

Ansprechpartner, Team, Rainer Schlegel